Für die iPhone- und iPod Touch-App AppBox Pro wird im App Store von Apple mit einem Gewinnspiel geworben – nur wer die App kauft, kann gewinnen …

… dabei handelt es sich um ein Gewinnspiel mit Kaufzwang, was zumindest in der Schweiz (und vermutlich auch in Deutschland) widerrechtlich ist. Sollte die Kontrolle aller Apps durch Apple eine solche Widerrechtlichkeit nicht verhindern? ![]()



Das ist in etwa das selbe, wie wenn McDonald’s Schweiz Euro-Tickets verlost, mit Bon’s die an Pappbecher kleben, die natürlich wiederum nur gefüllt verkauft werden. Da hat übrigens auch niemand reklamiert. Sollten die diese Aktion für die WM 2010 wiederholen, werde ich mich in eine Filiale mit dem goldenen M aufmachen, um ne Menge leerer Pappbecher zu verlangen. Aber das gehört irgendwie nich hierher.
Obige Aktion ist für mich sowieso etwas fragwürdig. Was soll ich mit einem Geschenk-Gutschein in der Höhe von US$ 10’000, wo kann ich den einlösen, resp. was kann ich dafür erstehen?
Abschliessend denke ich, dass da im AppStore noch so einige juristische Knackpunkte schlummern. Letztendlich denke ich, ist es Sache der Programmierer der Apps, diese auf die juristische Tauglichkeit in all den Ländern, in denen sie vertrieben werden sollen, zu prüfen.
Wo genau liegt das Problem? Niemand zwingt dich am Gewinnspiel teilzunehmen.
Ich denke, es ist legitim so ein Gewinnspiel zu machen. Niemand wird gezwungen und ich würde es eher als Anreiz zum Kauf sehen für Leute die mit dem Gedanken gespielt haben, oder es sich sowieso kaufen wollten.
Es ist halt immer nur die Frage, wie man eine Marketingaktion auslegen will.
Bei und gibt es auch Gewinnspiele und da können halt auch nur Leute mitspielen, die sich die Zeitschrift oder das Buch kaufen.
Aber wir zwingen niemanden sich etwas zu kaufen. Soweit sollte der Kunde schon noch selbst entscheiden und denken können
Anderes Beispiel. Wie konnte man denn diesen Gewinn im iTunes erhalten? Doch auch nur, wenn man sich einen Song runterlädt und hofft, dass man den x-Millionsten erwischt hat.
Da hat sich aber niemand beschwert?!
Bei diesem Gewinnspiel war ein Email-Link, mit dem man ohne Kauf teilnehmen konnte auf der Seite vorhanden.
Apple kennt die juristischen Gegebenheiten aller Länder ganz genau, ganz im Gegenteil zu den meisten App-Programmierern.
Oh, tatsächlich? Dachte, dass nur jemand mitspielen könnte, der auch einen Song runterlädt.
Ok, dann entschuldige ich mich für mein Nichtwissen
Gewinnspiele mit Kaufzwang sind auch in Deutschland verboten.
Es muss bei solchen Angeboten wie z.B. bei Mc Donalds immer auch einen Weg geben ohne Kauf mit zu spielen. Dort ist immer ein Hinweis auf die Internetseite, über die man mitspielen kann.
Die Übergänge zu sowas wie Treueprämien sind wohl recht fließend aber das obige Beispiel ist für mich auf den ersten Blick klar rechtswidrig.
Dieses “der soundsovielste Käufer bekommt…” scheint OK zu sein. Sowas ähnliches hat ja auch der Blödmarkt vor kurzem gemacht.
1.) Ich glaube, dass die Beschreibungstexte nicht durch diesen komischen Prozess laufen müssen, einfach damit die Entwickler schneller reagieren können. Man sieht ja öfter, dass sich der Text ändert aber kein App-Update dazukommt.
2.) Gewinnspiele mit Kaufzwang sind in DE verboten
3.) @wazi Zumindest bei diesen iTunes Gewinnspielen weiß ich, dass es auch eine Internetseite gibt, womit man am Gewinnspiel teilnehmen kann – ohne etwas zu kaufen.
Genau so ist es (Punkt 1). Ein Entwickler kann die Beschreibung jederzeit ändern und dies ist in ca. 2-4 Stunden im AppStore drin ohne eine Überprüfung von Apple.
Nur beim Einreichen einer neuen App bzw. einem Update gibt es eine Prüfung von Apple -> der Text wird ziemlich sicher nicht geprüft – zumindest nicht von einer Person. Hatte überall den Text in Deutsch drin (Amerika, Spanien, China,…) und die App ging durch, weil man eben den Text noch jederzeit ändern kann bzw. man dies halt noch macht wenn die App “In Review” ist bei Apple. Nach der Überprüfung ist die App ja nicht automatisch im AppStore.
Der Hersteller hat dies wohl einfach in der ganzen Welt eingesetzt und nicht interessiert für (lokale) Gesetze. Das Internet ist für viele ein rechtsfreier Raum (Bilder, MP3s, Filme,…)
Da freut sich doch sicherlich schon ein Mitbewerber + angeschlossene Kanzlei ne schöne Abmahnung, Unterlassungserklärung und Kostennote zu schicken…