Seit rund zwei Jahren müssen Schweizer iPod-Käufer Urheberrechtsabgaben an die SUISA – das schweizerische Äquivalent zur deutschen GEMA – abliefern. Wer für Musik bezahlt, wird damit doppelt zur Kasse gebeten, einmal beim Kaufen oder Lizenzieren und einmal beim Kauf des Abspielgerätes für die bezahlte Musik.
Nun wecken USB-Sticks die Begehrlichkeiten der SUISA …

… vorgesehen ist eine Urheberrechtsabgabe von 80 Rappen (etwas mehr als 50 Euro-Cent) pro GB. Ein 8 GB-UBS-Stick wie oben im Angebot von ARP zu sehen, würde damit anstatt CHF 29.50 (knapp 20 Euro) CHF 35.90 (rund 23.65 Euro) kosten …

… was einer Preiserhöhung von über 20 Prozent entsprechen würde! ![]()



tjaja… die Urheberrechtsgebühren müssen abgedrückt werden, auch wenn man fein seine CDs und Downloads bezahlt hat. Ich kenne die Rechtslage in der CH ja nicht so genau, aber in D gibt es ja die obskursten Juristereien mit Musik auf CDs.
‘Eigentlich’ darf ich mir von meiner eigenen, selbst gekauften CD eine Privatkopie anlegen. Wenn aber ein Koperschutz auf der CD ist – theoretisch auch noc so ein simpler – dann darf man diesen nicht umgehen, ergo keine Kopie.
Ein USB-Stick mit Urheberrechtsabgabe in D würde irgendwie bedeuten, dass man dafür bezahlt, dass man Musik etc. draufkopieren könnte, dies aber rechtlich dann doch nicht darf, wenn die – bezahlte – Musik auf einer kopiergeschützten CD ist.
Im Endeffekt kauft man mit einer kopiergeschützten CD dann nur die Erlaubnis, die CD/Musik in einem CD-Player abpielen zu dürfen. Immerhin hat die CD noch einen Vorteil: man kann sie noch verkaufen… was man von Downloads nicht behaupten kann *seufz*
CDs zu verkaufen ist auch sehr riskant mittlerweile: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30985/1.html
Die Frage ist immernoch womit rechtfertigt man die Urheberrechtsabgabe. Was kann ich damit machen? Darf ich jetzt Musik kopieren und darauf speichern und vorher durfte ich das nicht? Oder darf ich jetzt Musik aus dem Netz laden und drauf speichern. Die Abgaben habe ich ja schon gezahlt.
Das Recht auf Privatkopie ist grundsätzlich kostenlos und solche Urheberrechtsabgaben richten sich entsprechend nicht direkt an die Musikkonsumenten, sondern an die Hersteller von Speichermedien – diese verdienen Geld mit dem Verkauf von Speichermedien, die unter anderem zum Speichern von Musik dienen, und sollen die Urheber dieser Musik deshalb entschädigen … unglücklicherweise bezahlt letztlich doch der Musik-Konsument dafür, denn die Urheberrechtsabgaben sind im Preis der Speichermedien enthalten.