Wer online im «Apple Store» einkauft, freut sich normalerweise über eine E-Mail-Benachrichtigung der folgenden Art …
[…] wir freuen uns, Ihnen den Versand Ihrer Bestellung … bestätigen zu können. […]
… wobei im vorliegenden Beispiel der 15. September 2009 als Versanddatum genannt wird. Weniger Freude erleben jene Besteller, die sich die teure «Apple Care»-Garantieerweiterung gekauft haben, denn für diese bezahlt man nicht erst ab Erhalt, sondern ab Versand …
[…] Die Deckung ist jetzt in Kraft getreten und endet am: 14/09/2012. Der AppleCare Protection Plan ist eine einzigartige integrierte Service & Support-Lösung, die Ihren im Lieferumfang enthaltenen Service & Support verlängert. […]
… im Versandhandel entspricht dies (zumindest in der Schweiz) dem rechtlichen Alltag, denn Nutzen und Gefahr gehen beim Kauf mit dem Vertragsschluss auf den Käufer über, spätestens aber beim Versand; entsprechend benötigt der Käufer eine Absicherung für Transportschäden. Leider schweigen sich die «Apple Care»-Bedingungen diesbezüglich aus … und selbstverständlich ist es möglich zu vereinbaren, dass Nutzen und Gefahr erst bei Erhalt der gekauften Ware an den Käufer übergehen … ![]()





AppleCare ist doch ein Vertrag. Was wird denn da noch versandt? Die Rechnung?
«Apple Care» wird in einer Schachtel ausgeliefert …
… ich habe momentan keine zur Hand; falls ich mich richtig erinnere, waren darin schriftliche Angaben zu «Apple Care» sowie eine DVD mit Diagnose-Software enthalten (Irrtum vorbehalten!).
Bei Apple habe ich mittlerweile folgende Angaben zum Inhalt der «Apple Care»-Schachtel gefunden:
Meines Erachtens ist das nicht vom Versanddatum abhängig, sondern vom ursprünglichen Garantie-Ende des versicherten Produktes. Die Garantie läuft 1 Jahr ab Kauf, daran schließt sich der ACPP mit 2 Jahren an, egal wann er gekauft wurde. Also “Kaufdatum – 1 Tag + 3 Jahre = Garantieende”
Apple geht offensichtlich vom Versanddatum aus (siehe oben). Immerhin wird nicht das Kaufdatum verwendet, damit würde man nochmals ein paar Tage «Apple Care» verlieren …
Dann stimmt etwas mit der Registrierung nicht und Du sollest das ggf. von Apple ändern lassen. Der ACPP schließt sich immer an die einjährige Garantie an und verlängert diese um exakt 2 Jahre. Ganz egal, ob man ihn beim Kauf des Produktes, ein halbes Jahr oder ein Jahr später kauft und registriert. Die Registrierung muss allerdings innerhalb der Garantiezeit, also innerhalb des ersten Jahres nach Produktkauf geschehen.
«Apple Care» läuft grundsätzlich über drei Jahre, insofern sind die oben erwähnten Daten durchaus korrekt. Die zwei Jahre, die Du erwähnst, beziehen sich auf Garantiereparaturen, aber «Apple Care» beinhaltet auch noch andere Dienstleistungen und bezieht sich auch nicht nur auf den für «Apple Care» direkt registrierten Mac, sondern auch zahlreiches Zubehör:
http://www.apple.com/support/products/proplan.html