Die Stadt Zürich mag Apples Safari-Browser nicht und empfiehlt stattdessen Mozilla Firefox…

… jedenfalls auf der Website der Stadtzürcher Bau- und Zonenordnung.
Ich bevorzuge auf dem Mac auch Mozilla Firefox – trotz einigen lästigen Macken –, aber eine Apple Safari-«kompatible» Stadt Zürich wäre dennoch erfreulich… ![]()



Und mit dem Apple Safari für Windows kommt:
Bad Gateway
The proxy server received an invalid response from an upstream server
Das sagt noch viel weniger aus als Deine Meldung!
*autsch*
Bei mir allerdings funktioniert die Website jetzt gerade halbwegs mit der Windows-Version von Safari, mit Betonung auf «halbwegs»…
… wünschenswert bleibt aber in jedem Fall eine offizielle Safari-Unterstützung durch die Stadt Zürich.
Wenn du das Debug Menü freischaltest (geht über Xupport oder Onyx und andere), dann kannst du den User Agent frei wählen. Bei Anmeldung als Firefox scheint die Seite ganz nochmal zu funktionieren.
@Peter: Das kann nicht die Lösung sein! Dann soll sich die Stadt Zürich besser mal nach Leuten umsehen die Weblösungen zugänglicher machen! So was ist diskriminierend! Gibt es eigentlich nicht die Auflage, dass Webauftritte von Behörden allen möglichen Menschen und Maschinen zugänglich gemacht werden müssen?
@Peter: Wieso meldet die Stadt Zürich trotzdem, Safari werde nicht unterstützt?
@Rolf Blum: Na ja, irgendwann hat mal eine Version von Safari die Seite nicht überstützt – so eine Browserweiche bleibt dann solange drin, bis die Seite überarbeitet wird. Vielleicht also für immer.
@Renato: damit wollte ich nicht ausdrücken, dass ich solche Browserweichen für gut halte. Tue ich nicht. Aber Safari hatte zwar schon immer eine sehr gute CSS-Unterstützung war aber anfangs geschlagen von einem fehlerhaften JavaScript-DOM. Deshalb gibt es leider viele solcher Browserweichen – solange, bis sich rumspricht, dass der Safari besser geworden ist, und bis die Web-Designer die Seiten überarbeitet haben. Das kann dauern
Ob Internetseiten in der Schweiz zugänglich sein müssen, weiss ich nicht. Aber die Zugänglichkeit einer Webseite misst sich nicht darin, dass man mit einem bestimmten Browser drauf kann, vielmehr muss die Seite generell für Menschen mit Handikaps unter Einsatz assistiver Techniken benutzbar sein. Der Einsatz assistiver Techniken (z. B. spezieller Screenreader) wird als zumutbar vorausgesetzt.